Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland
Vor einem geplanten Auslandsaufenthalt:
Learning Agreements
Bitte lassen Sie die Prüfungsplanvereinbarung (das Learning Agreement) vor Abreise von uns genehmigen.
Dazu schicken Sie eine Email an Frau S. Hackel mit folgenden Informationen für jede einzelne Leistungs- bzw. Prüfungseinheit im Studiengang:
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Für welchen Kurs in welchem Modul am KIT möchten Sie die Gleichwertigkeit beantragen? (Link)
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Inhaltsbeschreibung des betreffenden Kurses mit Literaturvorgaben, Stundenzahl und dortigen ECTS und SWS.
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Ausgefülltes Learning Agreement.
Achtung: Sollten sich später vor Ort Programmänderungen ergeben, sind diese umgehend mit uns, z. B. über Mail, zu klären.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung
Dazu benötigen wir:
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Notenauszug aus dem Ausland (Transcript of Records)
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Das ausgefüllte Formular „Antrag auf Anerkennung einer Prüfungs- oder Studienleistung“
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Das zuvor genehmigte Learning Agreement.
Nach Bearbeitung wird das unterschriebene Dokument direkt an das Prüfungssekretariat (Ansprechpartner für Wirtschaftswissenschaften: Herr Hilser) gesandt – auch bei Ablehnung. Sie erhalten keine separate Bestätigung per Email.
Voraussetzung für die Anerkennung ist die Gleichwertigkeit, d. h. dass die externe Leistung in den Kriterien Inhalt, Umfang und Tiefe einer unserer Veranstaltungen entspricht. Bitte beachten Sie auch die Anerkennungsfristen!
Alle Ihre Anfragen richten Sie bitte schriftlich mit allen benötigten Informationen und Dokumenten an Frau S. Hackel. Bitte beachten Sie: Wir können erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen tätig werden!
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wiwi.kit.edu/Anerkennung_Studien_und_Pruefungsleistungen.php